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Insolvenzrisiko muss sofort überprüft werden

Mit einer Entscheidung hat der Bundesgerichtshof die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht von GmbH-Geschäftsführern weiter erhöht. Von einem Geschäftsführer, der nicht über ausreichende Kenntnisse zur Prüfung von Zahlungsfähigkeit oder Überschuldung der Gesellschaft verfügt, verlangen die Richter, dass er bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Betriebs unverzüglich unabhängigen und qualifizierten Rat einholt. Er muss nicht nur die Prüfung der allgemeinen Vermögenslage und der Sanierungsmöglichkeiten in Auftrag geben, sondern ausdrücklich auch die Prüfung der Insolvenzreife. Er muss dem Berater die Verhältnisse der Gesellschaft umfassend darlegen, erforderliche Unterlagen und Informationen zur Verfügung stellen und auf unverzügliche Vorlage des Prüfungsergebnisses hinwirken. Um eine persönliche Haftung zu vermeiden, verlangt der BGH außerdem, dass der Geschäftsführer das Prüfungsergebnis des Beraters einer Plausibilitätskontrolle unterzieht.